Allgemeine Geschäftsbedingungen
Omega Cars e.U., Sonnleithnergasse 43/2/12, 1100 Wien (im Folgenden „Omega Cars"). Stand: Mai 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Omega Cars und ihren Kund:innen — insbesondere für den Ankauf von Gebraucht- fahrzeugen, den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen sowie die Vermittlung und Beratung rund um den Fahrzeughandel.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Omega Cars ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Für Verbrauchergeschäfte i. S. d. KSchG gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen, insbesondere das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
§ 2 Ankaufs-Anfrage über die Website
(1) Mit Absenden des Ankaufs-Formulars auf omegacars.at übermitteln Sie Omega Cars eine unverbindliche Angebotsanfrage für Ihr Fahrzeug. Ein Vertrag kommt mit Übermittlung der Anfrage ausdrücklich noch nicht zustande.
(2) Omega Cars unterbreitet Ihnen innerhalb von in der Regel 24 Stunden ein unverbindliches Ankaufs-Angebot per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Dieses Angebot basiert auf Ihren Angaben im Formular und ggf. den hochgeladenen Bildern.
(3) Das verbindliche Kaufangebot ergibt sich erst nach einer persönlichen Fahrzeugbesichtigung durch Omega Cars. Bei wesentlichen Abweichungen zwischen den Angaben im Formular und dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs (z. B. nicht angegebene Schäden, abweichender Kilometerstand) kann das Angebot angepasst werden.
§ 3 Kaufvertrag (Ankauf durch Omega Cars)
(1) Der Kaufvertrag kommt mit Unterzeichnung des schriftlichen Kfz-Kaufvertrags zwischen Ihnen und Omega Cars zustande.
(2) Sie sichern zu, Eigentümer:in oder verfügungsberechtigte:r Verkäufer:in des angebotenen Fahrzeugs zu sein, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter(insb. Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum, Pfandrechten) ist und keine Sperrvermerke im Zentralen Fahrzeugregister bestehen.
(3) Sie übergeben Omega Cars das Fahrzeug einschließlich aller dazugehörigen Dokumente (Zulassungsschein, Typenschein bzw. COC-Papier, Serviceheft, Schlüsselsatz) sowie aller zum Fahrzeug gehörenden Gegenstände.
(4) Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt nach Wahl von Omega Cars per Banküberweisungoder in bar bei Übergabe (Barzahlungen über € 10.000 nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention).
§ 4 Abholung, Abmeldung & Eigentumsübergang
(1) Omega Cars holt das Fahrzeug auf Wunsch kostenlos in ganz Österreich ab. Termin und Ort werden individuell vereinbart.
(2) Eigentum und Gefahr gehen mit Übergabe des Fahrzeugs und der Dokumente sowie nach vollständigem Zahlungseingang an Omega Cars über.
(3) Die Abmeldung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle übernimmt Omega Cars für Sie, sofern nicht abweichend vereinbart.
§ 5 Gewährleistung beim Ankauf
(1) Die gesetzliche Gewährleistung gemäß §§ 922 ff. ABGB bleibt unberührt. Da Omega Cars in diesem Fall als Käuferin auftritt, gelten die Bestimmungen über zugesicherte Eigenschaften und arglistige Täuschung sinngemäß zu Ihren Lasten als Verkäufer:in.
(2) Verschweigen Sie wesentliche, im Formular ausdrücklich abgefragte Mängel (insb. Unfallschäden, Hagelschäden, gravierende Roststellen, manipulierte Kilometerstände, zurückgesetzte Tachos), ist Omega Cars berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Preisminderung zu verlangen.
§ 6 Verkauf von Fahrzeugen durch Omega Cars
(1) Für den Verkauf von Fahrzeugen durch Omega Cars an Kund:innen gelten die jeweils gültigen Inseratsbedingungen auf willhaben.at (willhaben.at/iad/haendler/omega-cars-eu) sowie der individuelle Kfz-Kaufvertrag.
(2) Verkaufte Gebrauchtfahrzeuge werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Übergabe befinden. Etwaige Mängel werden im Kaufvertrag bzw. im Inserat beschrieben.
(3) Gegenüber Verbraucher:innen leistet Omega Cars die gesetzliche Gewährleistung gemäß §§ 922 ff. ABGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Gebrauchtfahrzeugen ein Jahr ab Übergabe (Vereinbarung gemäß § 9 KSchG).
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher (FAGG)
Bei Vertragsabschlüssen außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. ohne persönliches Erscheinen bei einer Besichtigung) steht Ihnen als Verbraucher:in gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag, an dem Sie das Fahrzeug erhalten haben.
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an office@omegacars.at oder per Brief.
Hinweis: Bei Vertragsabschluss in unseren Geschäftsräumen besteht gesetzlich kein Rücktrittsrecht.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Omega Cars haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht zu Lasten von Verbraucher:innen, soweit zwingende Vorschriften (KSchG, ABGB) entgegenstehen.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Wien. Für Verbraucher:innen gilt der allgemeine Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.